TSE Time-Check (TTC)

Der TTC ist dafür nützlich, um einen Teil eines korrekten Einbaus einer TSE zu prüfen und um keine böse Überraschung bei der Prüfung zu haben. Als Grundlage dafür wird eine Datei genutzt, die im DSFinV-K Export von jedem Kassenhersteller zur Verfügung gestellt werden muss. Der TSE Time-Check lädt keine Daten auf unsere Server, sondern läuft nur lokal auf dem Browser. Er ist rein für euch und mit wenigen Klicks erledigt.

Los gehts:

  1. Ladet euch den DSFinV-K Bericht aus eurem Kassensystem herunter (Zeitraum ca. 1 -12 Monate)
  2. Entpackt die Datei im Download Ordner (meist .zip oder .tar Datei) indem ihr mit der rechten Maustaste drauf klickt „Entpacken hier“ o.ä. klickt. Damit wird ein Ordner mit allen Dateien aus dem DSFinV-K im Download Ordner erstellt.
  3. Klickt dann hier auf der Webseite auf „Datei auswählen“ und wählt die Datei „transactions_tse.csv“ aus

Solltet ihr Probleme haben, können wir euch auch gerne helfen.

Bitte beachtet, dass der TTC nur ein Indiz sein kann und kein offizieller Check ist. Allerdings wäre ein Einbau einer TSE deren Start erst nachdem Produkte und Leistungen in den Warenkorb gelegt wurden, ein klarer Verstoß gegen die Kassensicherungsverordnung. Denn der Kassiervorgang ist nicht von Start bis Ende abgesichert, sondern der Kassenhersteller kann während des Kassiervorgangs im Prinzip tun, was er will. Beispielsweise könnte es sein, dass Funktionen wie Bon parken, Rabatte vergeben, etc. außerhalb des TSE Vorgangs liegen. Sprecht einfach euren Hersteller und / oder euer Finanzamt darauf an. In den FAQ des Bundesfinanzministeriums (Thema Vorgang, Punkt 2) ist dies nochmal erläutert.

Hintergrund: Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Regelung in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2020 gilt. Sie soll Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern und die Transparenz in der Buchführung erhöhen. Hintergrund der Verordnung ist der Schutz vor Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen. Deshalb müssen alle elektronischen Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert haben, die die Aufzeichnungen manipulationssicher speichert. Unternehmen, die diese Vorschrift nicht einhalten, riskieren Bußgelder. Die KassenSichV ist ein wichtiger Schritt zur digitalen Absicherung der Steuerprüfung.

Die TSE wird dabei von Drittanbietern angeboten. Diese wird also nicht von den Kassenherstellern selbst entwickelt. Allerdings werden die Kosten für die TSE oft über die Kassenhersteller abgerechnet und nicht direkt über die TSE Hersteller. Der Aufwand, die Kassensicherungsverordnung umzusetzen ist für die Kassenhersteller enorm – vor allem, wenn man es sauber umsetzt. Diese Kosten werden von den Kassenherstellern entweder in die Lizenzgebühren eingerechnet, oder auf die TSE Kosten aufgeschlagen.